Mo 7. Jan 2008, 14:54
Vorwort:
Jeder Bewerber sollte sich im klaren darüber sein, dass für ihn das Armeegesetz Anwendung finden kann! (Worte die wie hier Weiß dargestellt sind,sind Links,auf die man Klicken kann)
Inhalt:
Jeder Bewerber postet als "neues Thema" seine Bewerbung. Eine Bewerbung sollte zumindest über folgende "Punkte" verfügen:
- Grund der Bewerbung
- Vorstrafen (falsche Angaben können immer, auch im Nachhinein zum sofortigen Ausschluss führen)
- Eigenschaftswerte > KP
- Level
- Wohnort
Ich möchte auch zu Bedenken geben, dass eine schön ausformulierte Bewerbung natürlich eher berücksichtigt wird, als ein kurzer "zweizeiler".
Zum Verfahren/ Ablauf:
Also, sobald ein Anwärter seine Bewerbung hier abgegeben hat, wird diese irgendwann abgeholt und "verschwindet". Also nicht wundern, wenn plötzlich die Bewerbung weg ist. Das heisst sie wird bearbeitet. Hierbei wird Rückfrage mit dem Kommandanten geführt ob er noch was "berichten" möchte. Sobald die Bewerbung abschließend bearbeitet ist erhält der Bewerber automatisch seine "Freischaltung". Eine weitere Nachricht erhält er, bei einer "zu" sowohl auch "abgesagt"
Hat der "Anwärter" Zugang zu den Räumlichkeiten kann er sich frei bewegen und muss sich unverzüglich in der Akademie melden. Er durchläuft in der Akademie einige Kurse und legt im Anschluss die Prüfung ab. Er ist dann im Anschluss sofort "Rekrut oder Auxilliar der Armee Badens" und darf diesen Rang in der Öffentlichkeit "präsentieren".
NEU:
Die Anwärter haben sofort Zugang zur Akademie, und muss dort selbst und direkt seine Bewerbung abgeben. Dorf erhält der Anwärter dann auch bescheid, ob er angenommen wurde, oder nicht.